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Gütertrennung

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen von Frau und Mann getrennt. Sie behalten also beide Ihre eigenen Vermögen, verwalten und nutzen sie selbst.
Was ist im Scheidungsfall?
Auch bei der Scheidung behalten Sie Ihre eigenen Vermögen. Sie müssen nichts miteinander teilen. Dieser Güterstand empfiehlt sich insbesondere bei Personen, die Inhaber einer Einzelfirma oder an einer Personengesellschaft beteiligt sind.

Bei Ihrem Tod kommt Ihr gesamtes Vermögen in Ihren Nachlass. Wie Ihr Nachlass zwischen Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau und den übrigen Erbinnen und Erben geteilt wird, bestimmt das Erbrecht.
Ordentlicher Güterstand. Tritt in Kraft, wenn kein Ehevertrag oder güterrechtliche Abmachung vorliegt.   [ lesen ]
Vermögen und Einkünfte werden gesondert betrachtet und empfiehlt sich insbesondere für Teilhaber an Personengesell- schaften.   [ lesen ]
Eingebrachte und während der Ehe verdiente Vermögenswerte bilden ein gesamter Vermögenswert. Ein seltener Güterstand.   [ lesen ]
Quelle: Broschüre Ehe- und Erbrecht, Justiz- und Polizeidepartement