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Liebe mit Vertrag

Er hat gefragt, und sie hat strahlend Ja gesagt. Der grosse Tag steht fest, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Und nun wirft er auf einmal das Thema Ehevertrag auf – und sie ist ganz bestürzt. Hat die Romantik schon ihr Ende gefunden?
Gerade wenn die Vermögensverhältnisse der Ehepartner sehr unterschiedlich sind, kann es gut sein, dass der vermögendere Ehepartner das Thema eines Ehevertrages anschneidet. Und das kann den ersten grossen Krach provozieren – wollten wir denn nicht alles teilen, in guten wie in schlechten Tagen? Wozu braucht man einen Vertrag, wenn man sich doch liebt und den Rest seines Lebens gemeinsam verbringen möchte?
Emotionale Klippen des Ehevertrages
Für viele Partner ist es ein echter emotionaler Affront, wenn der andere darum bittet, sich über das Thema Ehevertrag auseinander zu setzen. Gerade die romantische Liebe, in der der Partner das Wichtigste im Leben ist und so etwas wie Geld und Vermögen zweitrangig sein sollten, verträgt diese Vorstellung nicht sehr gut.

Zudem denken viele, wenn man über einen Ehevertrag rede, so würde man davon ausgehen, dass die Ehe womöglich scheitern könnte – und das, bevor man sie überhaupt geschlossen hat. Dabei will man doch den Rest des Lebens miteinander verbringen, womöglich eine Familie gründen. Wie kann man dann jetzt schon Vorsorge für den Fall des Scheiterns treffen?
Nutzen eines Ehevertrages
Wer so über einen Ehevertrag denkt, greift ein wenig zu kurz. Denn der Ehevertrag ist nicht nur dazu da, im Falle einer Scheidung die Aufteilung des Vermögens friedlich zu regeln, sondern er sorgt für verschiedene Fälle vor.

Relevanz eines Ehevertrages im Erbrecht
Ein Ehevertrag kann auch dazu dienen, für einen Erbfall vorzusorgen, besonders wenn Kinder (eventuell aus früheren Ehen) vorhanden sind. Der überlebende Ehepartner kann durch einen Ehevertrag dann vermeiden, dass er womöglich das eigene Domizil verkaufen muss, um weitere Erben auszuzahlen.

Eheverträge für Selbstständige und Unternehmer
Auch bei bestimmten geschäftlichen Konstellationen kann es sinnvoll sei, einen Ehevertrag abzuschliessen. So kann man das private Vermögen des Ehepartners vor dem Zugriff allfällig geschäftlicher Gläubiger schützen. Oder in einem Scheidungsfall kann die Auszahlung allfälliger Geschäftsvermögen geregelt werden, so dass die Unternehmung nicht aufgelöst werden muss, nur weil eine Neuverschuldung infolge sofortigem Mittelabfluss ein Weiterbetrieb verunmöglicht. Für solche Fälle müssten die Auszahlungszenarien definiert werden, damit die Fortführung des Betriebes nicht gefärdet ist.

Ehevertrag im Fall der Scheidung
Und ja – auch den Fall einer Scheidung sollte man nicht ganz aus dem Auge verlieren. Im Jahr 2011 wurden in der Schweiz mehr als fünfzig Prozent aller Ehen wieder geschieden. Selbst wenn die Liebe derzeit noch so gross ist, sollte man nicht wie der Vogel Strauss den Kopf in den Sand stecken und alle Vernunft über Bord werfen. Natürlich plant man nicht, sich wieder zu trennen, aber was spricht dagegen, für den Fall der Fälle vorzusorgen?
Liebe und Vernunft in einem Boot
Deshalb ist es durchaus eine Überlegung wert, ob man sich nicht über das Thema Ehevertrag informieren sollte. Am besten lässt man sich dabei von einem Fachmann beraten, der alle finanziellen, rechtlichen und geschäftlichen Gegebenheiten berücksichtigen kann und so einen massgeschneiderten Vertrag entwickeln kann, der für das Paar genau richtig ist. Oder aber der Berater sieht dazu keine Notwendigkeit – aber dann hat man die Entscheidung gut begründet getroffen.
Bericht: IB